Beförderung von Druckgasbehältern
Immer wieder tauchen Fragen hinsichtlich des Transports unserer Propangasfalschen auf. Bereits im BSM 03/2018 wurde hierüber berichtet. Wir möchten den Artikel hier nochmal auffassen und euch zur Verfügung stellen. Die PPT-Folien des BFT NRW hierzu findet ihr hier: Transport von Gasflaschen BFT NRW 2020
Disclaimer: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er stellt jedoch keine rechtswirksame Beratung dar, sondern versucht die uns betreffenden Punkte verständlich darzustellen. Er erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit im juristischen Sinne.
Grundlage
Grundlage für den Transport von Gefahrgütern regelt in Deutschland und der EU das europäische Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Die aktuelle Bekanntmachung ist vom 8. Dezember 2017 und am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Abrufbar ist die ADR hier: ADR
Fragestellungen:
Ich habe mir folgende Fragen gestellt: 1. Wie ist der gewerbliche und 2. Wie ist der sportliche Transport von Propangas geregelt? Zudem wollte ich wissen, wie der Transport von Propangaszylindern im Fahrzeuginnenraum (Kofferraum) geregelt ist.
Wie viel Gas darf transportiert werden
Grundsätzlich dürfen die Transporte von Propangas nur unter Einhaltung der ADR-Vorschriften durchgeführt werden. Es gibt aber in Punkt 1.1.3.1 geregelte Ausnahmen, die den Transport von gefährlichen Gütern für Ballonfahrer ohne Anwendung der technischen Spielregeln möglich machen.
Es gibt 2 Ausnahmen, die für Ballonfahrer zutreffen.
Kurze Begriffserklärung:
- Verpackungseinheit beschreibt einen Gaszylinder
- Beförderungseinheit ist das Fahrzeug inklusive Anhänger
Privater Transport
In 1.1.3.1 a) ist der rein private und sportliche Transport betrachtet.
Gemäß dieser Ausnahme ist ein Transport von gefährlichen Gütern zum privaten und sportlichen Zweck möglich. Einzige Einschränkung sind flüssige Stoffe, welche bis zu 60 Litern je Verpackungseinheit und 240 Litern je Beförderungseinheit erlaubt sind. Gemäß der Definition flüssiger Stoffe sind hiermit bspw. Kraftstoffe (Reservekanister) gemeint, jedoch kein Propangas. Somit darf zu privaten und sportlichen Zwecken Propangas uneingeschränkt transportiert werden.
Gewerblicher Transport
In 1.1.3.1 c) wird die sogenannte „Handwerkerregelung“ beschrieben. Es handelt sich um eine ADR-Ausnahme für Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren, um ihrer Haupttätigkeit nachkommen zu können. Dies trifft auf Ballonfahrer zu, da das Propangas, sofern es im direkten Zusammenhang einer Ballonfahrt transportiert wird (Anhänger sollte am Auto hängen), der Haupttätigkeit (einer Ballonfahrt) dient.
Beruft man sich bei dem Transport von Propangas auf diese Handwerkerregel, so sind folgende Einschränkungen zu beachten.
Die Gesamtbeförderungsmenge von gefährlichen Gütern darf 450 Liter je Verpackungseinheit nicht überschreiten. Die Höchstmenge aus ADR 1.1.3.6 muss eingehalten werden. Gemäß 1.1.3.6.1 sind 333kg Propangas (Gefahrgut der Klasse 2F) je Beförderungseinheit zulässig. Die 333kg sind nur insofern erlaubt, solange keine weiteren, unter ADR-Vorschrift fallende, Gefahrgüter transportiert werden. Ansonsten verringert sich die zulässige Menge an Propangas.
Darf ich die Gaszylinder im Fahrgastinnenraum transportieren?
Gemäß Abschnitt 7.5.11 der ADR-Vorschriften i.V. mit Abschnitt 7-13 der Richtlinien des BMVI sollten auf Grund der Unfallsituation Gase der Klasse 2 (unser Propangas) in offenen oder belüfteten Fahrzeugen befördert werden. Sofern durch eine Gefährdungsanalyse ausgeschlossen werden kann, dass von den im Fahrzeug beförderten Gasen eine konkrete Gefahr ausgeht, darf auf eine Belüftung verzichtet werden. Dabei ist die Sondervorschrift CV 36 zu beachten (kann bei Bedarf bei mir abgerufen werden). Zudem muss eine ordentliche Ladungssicherung sichergestellt werden. Auf Grund dieser Bedingungen/Vorschriften teilte mir das Ministerium mir mit, dass ein Transport von Propangaszylindern im Fahrzeuginneren so gut wie ausgeschlossen ist.
Fazit
- Propangas kann privat in quasi unbegrenzten Mengen transportiert werden.
- Wer gewerblich fährt muss sich bei dem Transport auf die „Handwerkerregel“ berufen, mit welcher Propangas bis zu einer Gesamtmenge von 333kg transportiert werden kann. Hierbei muss ein direkter Zusammenhang mit einer Ballonfahrt bestehen. Nach Auskunft des Verkehrsministerium kann „der Transport einer Gasflasche zur Abflugstelle für eine Ballonfahrt aus meiner Sicht als berufliche Tätigkeit in Frage kommen“ (Zitat MW Niedersachsen). Logistische Transporte zählen nicht dazu.
- Ein Transport von Gaszylindern im Fahrzeuginneren kann nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durchgeführt werden.
- Obige Regelungen können nur genutzt werden, wenn man die Vorschriften der ADR einhält. Insbesondere zur Ladungssicherung.
- Verstoß gegen ADR-Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Strafen (innerdeutsch) sind in Anlage 7 RSEB aufgeführt.
Die obenstehenden Punkte wurden vom Verkehrsministerium NRW bestätigt.
Diese Regelungen gelten für alle ADR-Vertragsstaaten. Dies sind Zeitpunkt der Recherche (16.02.2020) folgende: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Republik Moldau (Moldawien), Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland (Belarus) und Zypern.
Bildquellen
- Gas Bottles: Ozzy Delaney | CC BY 2.0 Generic