Hörbereitschaft in TMZ verpflichtend
Folgendes Schreiben hat uns über den DAeC erreicht, welches wir euch hier gerne zur Verfügung stellen und auf die Dringlichkeit hinweisen:
Leider kam es in der letzten Zeit vermehrt zu Problemen bei der Nutzung der TMZ mit Hörbereitschaft, insbesondere in NRW. Davon sind alle TMZs betroffen: Dortmund, Paderborn, Münster, Niederrhein.
Wie ihr den Veröffentlichungen des DAeC und der DFS sicherlich entnommen habt, ist die Hörbereitschaft in der TMZ seit dem 26.03.2020 verpflichtend. Ausnahmen gelten nur bei Betriebsabsprachen oder teils auch beim Kontakt mit Langen Information (FIS).
Zur weiteren Information findet ihr das bereits veröffentlichte Handout des DAeC zur „TMZ-H“ mit allen wichtigen Daten zur TMZ mit Hörbereitschaft und die Information der DFS auf der Website des Deutschen Aero Club, oder als Anlage zu diesem Anschreiben.
Infos des DAeC:
https://www.daec.de/news-details/tmz-verpflichtende-hoerbereitschaft-einhalten/
Handout zur TMZ-H als PDF: https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2020/Fachbereiche/Luftraum_und_Flugbetrieb/DAeC_TMZ_Flyer_Deutsch.pdf
Verlinkte Dateien: