Neue AD zu Stratus Doppelbrennern erschienen
Am 29.01.2021 ist die AD 2021-042 erschienen (Tritt am 12.02.2021 in Kraft). Betroffen sind alle Ballone, die einen Stratus-Doppelbrenner CB8720 oder CB8721 verwenden. Bei diesem Brenner ist es bei einer kleinen Anzahl vorkommen, dass eine Schweißnaht der Brenneraufhängung Ermüdungsrisse aufzeigt, die zu einem Bruch der Aufhängungsplatte führen können. Dieser Bruch führt dann dazu, dass eine Brennereinheit sich von dem Brennerrahmen trennen kann und herunterfällt.
Das Teil muss nicht getauscht aber regelmäßig kontrolliert werden. Außer bei einer kleinen Serie von Aufhängungen, die so konstruiert sind, dass man die Schweißnaht nicht begutachten kann. Dort muss das Teil verpflichtend getauscht werden. In der Prüfpraxis sind in Deutschland ebenfalls Brenner mit Rissen in der Aufhängung aufgetaucht.
Definition der Teile:
- Betroffenes Teil A: Stratus-Doppelbrenneraufhängungen mit der Teilenummer (P/N) CB8504, Ausgaben A bis C, außer denen, die an einem betroffenen Teil B installiert sind. Die betroffenen Aufhängungen sind Teil von Stratus-Doppelbrennern mit der P/N CB8720 oder P/N CB8721.
- Betroffenes Teil B: Stratus-Doppelbrenner mit der P/N CB8720 oder P/N CB8721, bei denen eine Doppelplatte zur Verstärkung des mittleren Teils der Aufhängung verwendet wird, wie in Abbildung 2 des SB dargestellt.
- Neues Bauteil: Stratus-Doppelbrenneraufhänger mit P/N CB8504, Ausgabe D, oder später. Dieses wurde bereits ab 2009 verbaut. Brenner neuerer Baujahre sollten als keine Probleme haben. Bitte trotzdem prüfen!
- SB: Cameron Balloons Service Bulletin (SB) 28 revision 2
Was ist zu tun?
- Inspektion (betroffener Teil A):
Bis zum 14.03.2021 oder innerhalb von 10 Fahrten (je nachdem was zuerst eintritt) und danach alle 12 Monate ist der betroffene Teil A zu inspizieren, in Übereinstimmung mit den Anweisungen des SB. - Korrekturmaßnahme:
Wenn bei einer Untersuchung ein Riss in der Schweißnaht festgestellt wird, ist das betroffene Teil A vor der nächsten Fahrt durch ein neues zu ersetzen. - Anrechnung:
Sofern bei einer vorherigen Prüfung das SB angewandt wurde und das Teil A gemäß den Anweisungen des SB untersucht wurde, wird der Zeitraum für die Inspektion angerechnet. Die wiederkehrende Untersuchung alle 12 Monate wird von diesem Zeitpunkt an gerechnet. - Beendende Maßnahme:
Der Einbau eines wartungsfähigen Teils gemäß der AD beendet die Notwendigkeit der wiederkehrenden Untersuchung. - Modifikation (betroffenes Teil B):
Sofern ein Stratus-Doppelbrenner mit einer Doppelplatte verwendet wird, muss dieser Brenner bis zum 13.03.2021 oder 10 Fahrten (je nachdem was früher eintritt) durch ein neues Teil gemäß der AD ersetzt werden.
Downloads:
Alle Unterlagen können auf der Seite der EASA eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenfalls stehen diese hier zum Download zur Verfügung.