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Neues Lizenzgesetz

CategoriesGesetze

Benni Eimers

23. Februar 2020

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Wie bereits in diesem Artikel geschrieben, tritt am 09. April 2020 das neue Lizenzgesetz für Ballonfahrer in Kraft.

Mit einer einjährigen Übergangsfrist müssen die Lizenzen dann getauscht werden. In den kommenden 2 Wochen wird mit der Veröffentlichung gerechnet.

Hier wollen wir euch kurz über die Änderungen informieren:

Abschaffung LAPL:

Der LAPL fällt nun wieder weg, es reicht nun aus, ein LAPL Medical zu besitzen um die LAPL Rechte mit einer BPL Lizenz weiterhin ausüben zu dürfen (z.B. ab 50 Jahre Medical alle 2 Jahre anstatt jedes Jahr, max. 3 +1, nur in Europa)

Fluglehrer die zuvor eine LAPL Lizenz hatten, durften nur zur LAPL Lizenz ausbilden. Das fällt durch diese Änderung ebenfalls weg.

Fortlaufenden Flugerfahrung:

Die Schulungsfahrt ist nun nur noch alle 4 Jahre nötig. (vorher: 2 Jahre)

Die Regelung bei Mitnahme von Gästen (nicht-gewerblich): In 180 Tagen 3 Fahrten fällt weg

Gewerblich: 180 Tage 3 Fahrten  min. 1 pro Klasse (Gas, Heiss)

Fluglehrer:

FI(B) (Fluglehrerlizenz) nicht mehr auf 3 Jahre befristet. Es reicht nun die fortlaufende Flugerfahrung einzuhalten (z.B. Fluglehrerfortbildung).

Fluglehrerlehrgang von 55 Stunden auf 37 Stunden reduziert.

Flugprüfer:

Lizenzerneuerung nun alle 5 statt 3 Jahre.

Prüfer darf prüfen, auch wenn er 50% an der Ausbildung beteiligt war (vormals max. 25%).

Fesselauftieg:

1 Fesselaufstieg in 4 Jahren (vormals 2 in 2 Jahren)

Es wird aber auch nicht alles einfacher, vorallem für die „Gewerblichkeit“ gibt es bezgl. OPC Check noch ein paar Änderungen. Vormals (Part-BOP) konnte der OPC auf jeder Gruppe/Größe gefahren werden. Das neue Gesetz sieht vor, dass nun ein Ballon aus der größten Gruppe genutzt wird.

Sobald das Gesetz veröffentlicht ist, informieren wir hier!

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