Bundeskommission BallonBundeskommission BallonBundeskommission Ballon
Menu
  • Startseite
  • Kommission
    • Kommission
    • Vorstand
    • Mitgliedsverbände
    • Downloads
  • Ballonsport
    • Ausbildung
    • Jugendarbeit
    • Gesetze
    • Tragkraftberechnung
    • DFSV
  • Leistungssport
    • Nationalmannschaften
    • Ranglistenwettbewerbe
    • Heißluftballon Rangliste
    • Rekorde
    • QGB
  • Blog

Part BFCL (Balloon Flight Crew Licensing) wurde genehmigt.

CategoriesGesetze

Max Michels

30. Dezember 2019

Share this post

Die EASA und die EBF (European Ballooning Federation) haben in den letzten drei Jahren an der Erstellung von Pilotenlizenzen gearbeitet, die speziell für den Ballonsport entwickelt wurden. Anstatt Teil eines großen Regelwerks für die gesamte Allgemeine Luftfahrt zu sein, bietet der neue Teil BFCL einfachere, leichtere Regeln und ein viel kürzeres Regelwerk, nur für den Ballonsport. Part BFCL wurde am 24. Oktober 2019 vom EASA-Ausschuss genehmigt und wird voraussichtlich im Januar 2020 offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Ab dem 9. April 2020 werden die Piloten voraussichtlich während einer einjährigen Übergangszeit ihre nationalen Lizenzen gegen die EASA-Ballonpilotenlizenz (BPL) eintauschen. Piloten, die bereits im Besitz einer EASA Part FCL Ballonfahrerlizenz, BPL oder LAPL(B) sind, können diese ab dem gleichen Datum über ihre nationale Luftfahrtbehörde umtauschen. Hierdurch müssen die durch deutsche Luftfahrtbehörden ausgestellten Lizenzen erneut bis zum 8. April 2021 ausgetauscht werden.

Eine Zusammenfassung der Regeln und der erwarteten Umsetzungsmodalitäten ist in einem Briefing-Dokument enthalten, das die EBF erstellt hat. Mit weiteren Aktualisierungen ist im Januar zu rechnen, wenn die Acceptable Means of Compliance (AMCs) und die Guidance Materials (GMs) veröffentlicht werden.

BFCL Briefing EBF Oktober 2019

Related Post

5. MAI 2021

Umschreibung von FCL-Lizenzen...

In den vergangenen Tagen wurde in mehreren Diskussionsrunden das Thema Lizenz bzw....

00

5. MäRZ 2021

Neue Formulare für Prüfer...

Das LBA Referat L3 hat nach der Verordnung VO(EU) 2018/395 neue Formulare für die...

10

27. DEZEMBER 2020

Regelwerk WB, RL und NM 2021

Pünklich zum Jahreswechsel hat eine Arbeitsgruppe "Wettbewerbe" das neue Regelwerk für...

00

9. OKTOBER 2020

Anforderung an die...

Die Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung haben sich mit BFCL geändert. Lesen...

00

4. AUGUST 2020

TMZ – Wichtig

Er ist zwar weniger los am Himmel, jedoch sollten wir umsomehr bemüht sein die Regeln...

00

27. JULI 2020

Hörbereitschaft in TMZ...

In der TMZ gilt seit dem 26.03.2020 eine Hörbereitschaft.

00

Neue Beiträge

  • Ballonfahrertag und Mitgliederversammlung des DFSV
  • Mitgliederversammlung 2022
  • GB Welcome Back Party
  • Gordon Bennett 2022
  • Ergebnisse DUDI CUP 2021/2022

Kategorien

  • Gesetze
  • Wettbewerbe
  • Rekorde
  • Ausbildung
  • Gasballon
  • Heissluftballon
  • Wissenswertes
  • Veranstaltungen
  • Sonstiges
  • Technik

Nützliche Links

  • Tragkraftberechnung
  • Veranstaltungen
  • Blog
  • Downloads
  • FAI Sportlizenz beantragen
  • Fliegerärztliche Untersuchungsstellen
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie

Partner / Verbände:

FAI Ballooning Commission European Ballooning Federation Deutscher Aero Club e.V. Deutscher Freiballon-Sportverband e.V.

© 2019 Bundeskommission Ballon, All Rights Reserved.

Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}