Part BFCL (Balloon Flight Crew Licensing) wurde genehmigt.
Die EASA und die EBF (European Ballooning Federation) haben in den letzten drei Jahren an der Erstellung von Pilotenlizenzen gearbeitet, die speziell für den Ballonsport entwickelt wurden. Anstatt Teil eines großen Regelwerks für die gesamte Allgemeine Luftfahrt zu sein, bietet der neue Teil BFCL einfachere, leichtere Regeln und ein viel kürzeres Regelwerk, nur für den Ballonsport. Part BFCL wurde am 24. Oktober 2019 vom EASA-Ausschuss genehmigt und wird voraussichtlich im Januar 2020 offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Ab dem 9. April 2020 werden die Piloten voraussichtlich während einer einjährigen Übergangszeit ihre nationalen Lizenzen gegen die EASA-Ballonpilotenlizenz (BPL) eintauschen. Piloten, die bereits im Besitz einer EASA Part FCL Ballonfahrerlizenz, BPL oder LAPL(B) sind, können diese ab dem gleichen Datum über ihre nationale Luftfahrtbehörde umtauschen. Hierdurch müssen die durch deutsche Luftfahrtbehörden ausgestellten Lizenzen erneut bis zum 8. April 2021 ausgetauscht werden.
Eine Zusammenfassung der Regeln und der erwarteten Umsetzungsmodalitäten ist in einem Briefing-Dokument enthalten, das die EBF erstellt hat. Mit weiteren Aktualisierungen ist im Januar zu rechnen, wenn die Acceptable Means of Compliance (AMCs) und die Guidance Materials (GMs) veröffentlicht werden.
BFCL Briefing EBF Oktober 2019