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Regionale Funkfrequenzen

CategoriesGesetze / Wissenswertes

Max Michels

20. April 2020

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Heute hat die DFS mit NfL 1-1935-20 regionale Funkfrequenzen bekannt gegeben. Diese stehen für die betriebliche Luft-Luft-Kommunikation (bspw. Segelflug-, Drachenflug-, Gleitschirmflug-, Motorflug-, Ultraleichtflug-, sowie Ballonfahrbetrieb) bis zu einer Höhe von FL 100 zur Verfügung und sollen dem Austausch betrieblicher Meldungen dienen. Diese sind im Gegensatz zu 122.255 nicht ausschließlich für Ballonfahrer reserviert und sind räumlich beschränkt.

Zusätzlich gelten die Frequenzen 122.540 sowie 122.555 bundesweit. Diese dürfen auch für den Schulungsbetrieb genutzt werden.

Zu den 10 Regionen gehören:

  • Küstengebiet deutsche Nordsee 123.735
  • Küstengebiet deutsche Ostsee 120.560
  • Münsterland – Teutoburger Wald – Weser-Leine-Bergland 127.885
  • Heide – Hannover – Nördliches Harzvorland – Fläming – Spree 130.470
  • Niederrheinische Bucht – Bergisches Land – Sauerland – Vogelsberg 127.890
  • Harz – Leipzig – Thüringer Becken – Lausitz – Erzgebirge 130.935
  • Eifel – Hunsrück – Rheinpfalz und Saarland – Rhein-Main – Spessart 122.335
  • Oberer Main – Franken – Rhön – Bayerischer Wald 123.010
  • Schwarzwald – Oberrhein – Schwäbische Alb – Obere Donau 130.740
  • Allgäu – Bayerisches Hügelland – Alpen 121.290

Die Zuordnung der Frequenzen kann der Grafik der NfL entnommen werden.

Die NfL gibts hier: NfL 1-1935-20

Alle Angaben ohne Gewähr.

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